Auszüge aus der Satzung der Gmünder in Europa

Der Verein hat seinen Sitz in Schwäbisch Gmünd (§1, Abs. 2).
Mitglieder des Vereins können alle natürlichen, juristischen Personen und die Körperschaften der namensverwandten europäischen Kommunen werden (§3, Abs. 1).
Aufnahmeanträge sind beim Präsidium des Vereins einzureichen, das über den Aufnahmeantrag entscheidet (§3, Abs. 2).
Jedes Mitglied hat je angefangene DM 100,- Jahresbeitrag eine Stimme; eine Vertretung ist mit schriftlicher Vollmacht möglich. (§6, Abs. 2).
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlungen und das Präsidium (§7).
Die Mitgliederversammlung der Gmünder in Europa tritt mindestens einmal jährlich zusammen (§8, Abs. 1).
 

Das Präsidium des Vereins besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und einem Beisitzer für jeden Staat, der mit natürlichen oder juristischen Personen bzw. Körperschaften in dem Verein vertreten ist (§9, Abs. 1 und 3).
Der Präsident und die Vizepräsidenten sollten möglichst drei verschiedenen Staaten angehören, die durch natürliche oder juristische Personen bzw. Körperschaften in dem Verein vertreten sind (§9, Abs. 2).