| Auszüge aus der Satzung der Gmünder in Europa |
Der Verein hat seinen Sitz in Schwäbisch
Gmünd (§1, Abs. 2).
Mitglieder des Vereins können alle
natürlichen, juristischen Personen und die Körperschaften der
namensverwandten europäischen Kommunen werden (§3, Abs. 1).
Aufnahmeanträge sind beim Präsidium
des Vereins einzureichen, das über den Aufnahmeantrag entscheidet
(§3, Abs. 2).
Jedes Mitglied hat je angefangene DM 100,-
Jahresbeitrag eine Stimme; eine Vertretung ist mit schriftlicher Vollmacht
möglich. (§6, Abs. 2).
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlungen
und das Präsidium (§7).
Die Mitgliederversammlung der Gmünder
in Europa tritt mindestens einmal jährlich zusammen (§8, Abs.
1).
Das Präsidium des Vereins besteht
aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, dem Schatzmeister
und einem Beisitzer für jeden Staat, der mit natürlichen oder
juristischen Personen bzw. Körperschaften in dem Verein vertreten
ist (§9, Abs. 1 und 3).
Der Präsident und die Vizepräsidenten
sollten möglichst drei verschiedenen Staaten angehören, die durch
natürliche oder juristische Personen bzw. Körperschaften in dem
Verein vertreten sind (§9, Abs. 2).